Frequently Asked Questions
WDNS FAQ ist ein sogenannter Wordpress CPT ( WP Custom Post Type). WDNS FAQ wurde erstmalig in der WDNS-Theme ab Version 1.0 zur Verfügung gestellt. Hintergrund für die Programmierung war eine schnelle und einfache Lösung, häufig gestellte Fragen zu beantworten und die entsprechenden Informationen zu publizieren.
Mit dem CPT *wdns_faq* lässt sich auf einfache und schnelle Weise eine Sammlung von häufig gestellten Fragen und deren Antworten mit folgenden Optionen realisieren:
- Kategorien (Gruppierung der Fragenbereiche)
- Suchfunktion
- Besucherformular zum Einreichen neuer Fragen
- WDNS FAQ basiert auf AJAX Requests
- Shortcode
- Responsive (Twitter Bootstrap 3.3.x kompatibel)
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Bitte lesen sie dieses Howto.
Wenn Kassenpflicht besteht, wird der Beleg aus dem System erstellt. Wenn keine Kassenpflicht besteht (weil beispielsweise die Umsätze unter den relevanten Grenzen liegen) gilt für Unternehmer dennoch die Belegerteilungsverpflichtung.
In diesem Fall wird der Beleg händisch, mittels Kassenblock mit fortlaufender Nummer geschrieben.
Die vorsätzliche Verletzung der bloßen Verpflichtung zur Verwendung der vorgeschriebenen Registrierkasse, sofern dadurch nicht ein anderes Finanzvergehen verwirklicht wird, kann mit bis zu € 5.000,-- geahndet werden; eine entsprechende systematische Manipulation der Registrierkasse, die ein Verkürzungsdelikt ermöglicht, mit einer Geldstrafe bis zu € 25.000,--.
Die Finanzpolizei oder der Betriebsprüfer kann das Kassensystem im Rahmen einer finanzpolizeilichen Kontrolle oder im Rahmen von Außenprüfungen überprüfen.
Unter handelsüblicher Bezeichnung ist jene Bezeichnung zu verstehen, unter der die Ware im Geschäftsverkehr bestellt wird. Es genügt die Verwendung branchenüblicher Sammelbezeichnungen (zB Bücher, Büromöbel, Kfz-Ersatzteile, Waschmittel, Spielwaren, Spirituosen).
Überbegriffe wie "Waren" oder "Material" genügen nicht, weil sie für alle Branchen Verwendung finden. Ein Durchführungserlass soll hierzu noch Details erörtern.
Grundsätzlich kann die handelsübliche Bezeichnung oder die Art der sonstigen Leistung auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist (etwa durch Aushang in den Geschäftsräumlichkeiten).
Als Unterstützung zur Finanzierung der vorgeschriebenen Systeme (Anschaffung oder Umrüstung) ist eine beim Betriebsfinanzamt beantragbare Prämie in Höhe von € 200,-- pro Kassensystem (maximal aber € 30,-- pro Erfassungseinheit) vorgesehen.
Die Prämie kann bei der jeweiligen Steuererklärung geltend gemacht werden; wird dem Abgabenkonto gutgeschrieben und stellt keine Betriebseinnahme dar (d.h. sie ist steuerfrei).Für die Inanspruchnahme müssen die Ausgaben jedoch vor dem 1.1.2017 erfolgen.
Weiter sind die Anschaffungskosten bzw. die Umrüstkosten nicht über mehrere Jahre zu verteilen (abschreiben), sondern können sofort im Jahr des Aufwandes in voller Höhe als Betriebsausgabe angesetzt werden.
Die Kosten für die Anschaffung bzw. Umrüstung einer "einfachen" Registrierkasse mit entsprechendem Sicherheitssystem werden voraussichtlich € 400,-- bis € 1.000,-- betragen.
Es besteht auch die Möglichkeit, auf vorhandenen Geräten (z.B. Laptops, PC) eine geeignete Kassensoftware zu installieren und einen Drucker anzuschließen um der Kassenpflicht zu entsprechen.
Eine Zertifizierung ist nicht vorgesehen.