Registrierung von Wertkarten (Prepaid-SIM-Karten)

Zitat des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie [1] .

Mit der am 1. Jänner 2019 in Kraft tretenden, verpflichtenden Registrierung von Wertkarten (sogenannten Prepaid-SIM-Karten) folgt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) einer Sicherheitsrichtlinie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2012. Bild: pixabay.com

Aktueller Stand

Seit 1. Jänner 2019 ist die Registrierung von Prepaid-SIM-Karten auch in Österreich Pflicht. Strafverfolgungsbehörden können nun auf personenbezogene Daten zugreifen, wie es schon bei angemeldeten Mobilfunkverträgen der Fall ist.

Vor dem 1. Jänner 2019 erworbene Prepaid-Karten müssen bis September 2019 an-(nach)gemeldet werden. Wie das funktionieren soll, ist noch unklar, weil das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) noch keine entsprechende Verordnung dazu erlassen hat.

Mehrkosten vs. Nutzen

Trotz einer Studie der Interessensvertretung der Telekomindustrie [5], die bestätigt, dass diese Maßnahme weder bei der Verbrechensaufklärung noch bei der Terrorismusbekämpfung hilft, dürfen Prepaid-SIM-Karten nicht mehr anonym erworben werden. Anbieter von Prepaid-SIM-Karten müssen Name, Telefonnummer und Adresse des Käufers oder der Käuferin aufnehmen – ähnlich wie beim Abschluss eines Vertrags mit dem Netzbetreiber. Das ist mit hohem Aufwand verbunden und wird wohl auch zu einer Anhebung der Preise bei Prepaid-SIM-Karten führen.

"Unseren Schätzungen nach, selbst wenn man jetzt relativ einfache und schnelle Registrierprozesse in Betracht zieht, rechnen wir schon, dass wir in etwa Kosten haben von fünf Euro je Registrierung...", sagte Ventocom-Chef Michael Krammer, der Hofer Telekom (Hot) [6] betreibt, in einem Interview mit einer österreichischen Tageszeitung und weiter "...das wären Kosten von 15 Mio. Euro, dazu komme noch ein siebenstelliger Investitionsbetrag für die Implementierung des Identifikationsverfahrens."

Vorbereitungsarbeiten zur EU-ePrivacy-Verordnung ?

Technisch bedingt hinterlässt jegliche Kommunikation zwischen Smartphone und Netzbetreiber Spuren in Form von Verkehrs- und Standortdaten. Telekommunikationsanbieter wissen dadurch, wer mit wem wie lange telefoniert und zudem den Standort der Nutzer. "Die Daten sind ein wertvolles Gut für die Betreiber, da sie Rückschlüsse auf das Alltagsverhalten eines Großteils der Bevölkerung erlauben", erklärte Gabriele Zgubic, Leiterin der Konsumentenpolitik der Arbeiterkammer Wien. Die Arbeiterkammer warnt vor der derzeit zur Verhandlung stehenden EU-ePrivacy-Verordnung. Es zeichne sich ab, dass künftig Verkehrs- und Standortdaten von Handynutzern weitreichend für kommerzielle Zwecke genützt werden könnten [7]. Bei nicht registrierten Prepaid-SIM-Karten wären diese Daten weit weniger wertvoll.

Regulationswut vs. Sinnhaftigkeit

Beispielhaft haben Länder  das Verbot anonymer SIM-Karten wieder abgeschafft (darunter Mexiko), da die Verbrechensrate stieg und es zu einem Schwarzmarkt für SIM-Karten geführt hatte.

Keine Registrierung von Prepaid-SIM-Karten im EU-Raum gibt es in Island, Irland, United Kingdom, Dänemark, Finnland, Estland, Tschechische Republik, Slowenien, Kroatien und Portugal.

In Schweden gilt keine Registrierungspflicht, doch Provider bieten Kunden Bonusprogramme an, die ihre Prepaid-SIM namentlich registrieren. In Rumänien galt das Gesetz zur Registrierungspflicht für Prepaid-SIMs ab Juni 2014 und wurde im September 2014 vom rumänischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Der zypriotische Telekommunikationsanbieter Cyta kritisierte solche Pläne des Parlaments im Jahr 2014. Quelle: netzpolitik.org [8]

Sicherheit vs. Überwachung

Während die einen Sicherheit propagieren, sprechen die anderen vom Überwachungspaket [2]. Ein Blick über den Tellerrand zeigt, dass z.B. auf die Kundendaten deutscher Netzbetreiber lt. Jahresbericht 2008, S. 108 der Bundesnetzagentur [3] über 1000 Behörden Online-Zugriff haben und pro Jahr 6 Mio. Zugriffe stattfinden.

Eine Verfassungsbeschwerde gegen den deutschen Identifizierungszwang [4]  hat das Bundesverfassungsgericht 2012 „angesichts des nicht sehr weit reichenden Informationsgehalts der erfassten Daten“ zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer haben gegen diesen Beschluss im Juli 2012 Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben, die vom EGMR für zulässig befundene Beschwerde war im Februar 2017 noch anhängig und nicht entschieden!

 

Geändert am: 05.01.2018 - Aktueller Stand, Sicherheit vs. Überwachung, Formatierung

 

Quellen- und Linknachweis:
[1] https://infothek.bmvit.gv.at/bei-neukauf-registrierung-von-wertkarten-fuer-handys/
[2] https://überwachungspaket.at/
[3] http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/113828/publicationFile/1113/Jahresbericht08Id15901pdf.pdf
[4] https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-013
[5] https://www.gsma.com/publicpolicy/wp-content/uploads/2013/11/GSMA_White-Paper_Mandatory-Registration-of-Prepaid-SIM-Users_32pgWEBv3.pdf
[6] http://www.hot.at/
[7] https://www.arbeiterkammer.at/service/presse/Handy-Anbieter_sitzen_auf_einem_Daten-Goldschatz.html
[8] https://netzpolitik.org/2017/interaktive-karte-registrierungspflicht-fuer-prepaid-sim-karten-in-europa-weit-verbreitet/