LG München: Der Einsatz von Google Fonts ist ohne Einwilligung rechtswidrig
Unter dem Aktenzeichen 3 O 17493/20 [1] hat das Landgericht München 3. Zivilkammer am 20.01.2022 in einem Urteil entschieden, dass der Einsatz von Google Fonts auf Webseiten nur mehr durch ausdrückliche Einwilligung der Besucher:innen erfolgen darf. „… der Einsatz von Schriftartendiensten wie Google-Fonts nicht auf Art. 6 Abs. […]