Mehr Klarheit bei IT-Dienstleistungen – unser neuer Rahmenvertrag

IT-Systeme werden immer wichtiger – und gleichzeitig komplexer. Gerade bei laufender Betreuung, Support, Wartung und individuellen IT-Projekten ist es deshalb wichtig, dass beide Seiten wissen, was vereinbart wurde, welche Leistungen erbracht werden und welche Rahmenbedingungen gelten. Aus diesem Grund haben wir unseren Rahmenvertrag für IT-Dienstleistungen überarbeitet und auf Version 1.2 aktualisiert.

Warum ein Rahmenvertrag?

Ein Rahmenvertrag soll nicht komplizierter machen, was ohnehin schon funktioniert. Ganz im Gegenteil: Er schafft eine gemeinsame Grundlage für unsere Zusammenarbeit und sorgt dafür, dass wiederkehrende Fragen nicht bei jedem einzelnen Auftrag neu geklärt werden müssen.

Der konkrete Leistungsumfang wird weiterhin über den jeweiligen Auftrag, ein Angebot oder eine Leistungsbeschreibung festgelegt.

Der Rahmenvertrag definiert dazu die grundsätzlichen Spielregeln unserer Zusammenarbeit.

Was wurde mit Version 1.2 verbessert?

Bei der Überarbeitung haben wir besonderen Wert auf klare und nachvollziehbare Regelungen gelegt. Dazu gehören unter anderem:

  • klare Unterscheidung zwischen Dienstleistungen und Werkleistungen
  • eindeutige Regelungen zu Einzelaufträgen und Leistungsumfang
  • transparente Unterscheidung zwischen Pauschalpreis, Kostenvoranschlag und Aufwandsschätzung
  • klare Regelungen zu Mitwirkungspflichten
  • Abgrenzung von IT-Dienstleistung und Backup-Leistungen
  • Regelungen zu Datenschutz und Auftragsverarbeitung (AVV)
  • klare Bestimmungen zu Zugangsdaten und Berechtigungen
  • Regelungen zu Nutzungsrechten an individuell erstellten Arbeitsergebnissen
  • nachvollziehbare Regelungen zur Datenrückgabe und Beendigung einer Zusammenarbeit
  • eine strukturierte Einzelauftragsvorlage
  • eine eigene Regelung für Verbrauchergeschäfte, soweit diese im jeweiligen Fall zur Anwendung kommt

 

B2B und Privatkunden

Unsere Dienstleistungen richten sich überwiegend an Unternehmen. Gleichzeitig können einzelne Leistungen selbstverständlich auch von Privatkunden in Anspruch genommen werden.

Deshalb berücksichtigt die neue Fassung ausdrücklich beide Bereiche.

Für Geschäftskunden können beispielsweise Regelungen zu Ansprechpartnern, berechtigten Personen, IT-Systemen und individuellen Leistungsvereinbarungen dokumentiert werden.

Für Verbraucher bleiben die jeweils geltenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen selbstverständlich unberührt.

Klare Grenzen sind Teil guter IT-Betreuung

Ein wichtiger Punkt der neuen Fassung betrifft auch die Abgrenzung unserer Leistungen.

Eine IT-Dienstleistung bedeutet beispielsweise nicht automatisch, dass vorhandene Backups geprüft, überwacht oder im Ernstfall wiederhergestellt werden. Solche Leistungen können selbstverständlich vereinbart werden – sie sollen aber ausdrücklich beauftragt und damit für beide Seiten eindeutig geregelt sein.

Dasselbe gilt für garantierte Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten, Monitoring oder Managed Services.

Unser Ziel ist dabei nicht, Leistungen einzuschränken, sondern klar festzuhalten, welche Leistung tatsächlich vereinbart wurde.

Transparenz statt Kleingedrucktem

Bei der Überarbeitung war uns wichtig, dass der Vertrag nicht nur juristisch möglichst sauber formuliert ist, sondern auch im täglichen Geschäft verständlich und praktikabel bleibt.

Ein guter Vertrag sollte aus unserer Sicht nicht erst dann interessant werden, wenn etwas schiefgeht.

Er soll bereits vorher dafür sorgen, dass beide Seiten wissen:

Was wird gemacht?
Was wird nicht gemacht?
Was wird benötigt?
Was kostet es?
Und wer ist wofür verantwortlich?

Genau dafür ist unser neuer Rahmenvertrag gedacht.

Die Version 1.2

Die neue Fassung ITDL-Rahmenvertrag Version 1.2 bildet ab sofort die Grundlage für neue entsprechende Beauftragungen, soweit im jeweiligen Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wird.

Wie bisher gilt: Bei konkreten Projekten oder besonderen Anforderungen werden die notwendigen Details direkt im jeweiligen Angebot, Einzelauftrag oder einer ergänzenden Vereinbarung festgehalten.

Wir möchten damit unsere Zusammenarbeit Schritt für Schritt transparenter, nachvollziehbarer und technisch wie organisatorisch sauberer gestalten.

Ab Dezember: gemeinsame vertragliche Grundlage

Noch ein wichtiger Hinweis für unsere Kunden:

Ab Dezember 2026 werden wir IT-Dienstleistungen nur mehr auf Basis eines bestehenden Rahmenvertrags erbringen.

 

Damit möchten wir sicherstellen, dass für beide Seiten von Anfang an klar geregelt ist, welche Leistungen vereinbart sind, welche Rahmenbedingungen gelten und wer welche Verantwortung trägt.

Für bestehende Kunden bedeutet das: Falls für die Zusammenarbeit noch kein entsprechender Rahmenvertrag besteht, bitten wir darum, diesen rechtzeitig abzuschließen.

Keine Sorge – dabei geht es nicht darum, bestehende Abläufe unnötig zu verkomplizieren. Im Gegenteil: Der Rahmenvertrag schafft die gemeinsame Grundlage, während die konkrete Leistung weiterhin einfach über Angebot, Einzelauftrag oder eine entsprechende Vereinbarung festgelegt wird.

 

Unser Ziel ist eine klare und verlässliche Zusammenarbeit – für beide Seiten.

Wenn Sie bereits mit uns zusammenarbeiten und noch keinen Rahmenvertrag abgeschlossen haben, sprechen Sie uns einfach an. Wir kümmern uns gemeinsam um die unkomplizierte Umsetzung.

 

IT-Dienstleistungs-Rahmenvertrag – Version 1.2
Ausfüllbares PDF-Formular
Unser aktueller Rahmenvertrag für IT-Dienstleistungen. Das PDF kann direkt am Computer ausgefüllt, gespeichert und anschließend unterschrieben an uns übermittelt werden.

Vielen Dank für das Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit!

kratochwill

kratochwill

Alle Beiträge von